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Der Spiegel zu DAZN und den Bundesliga-Rechten (Fußball und Sport allgemein)

AGraute, Donnerstag, 25.04.2024, 11:26 (vor 648 Tagen) @ Ulrich

DAZN macht Druck, weil sie das beste Angebot abgegeben haben, aber trotzdem nicht berücksichtigt worden sind. Hätten sie alle notwendigen Bedingungen erfüllt, dann würden sie sich wohl auch vor einem Schiedsgericht durchsetzen. Haben sie aber tatsächlich nicht rechtzeitig die geforderte Bankbürgschaft gebracht und gibt es kein Recht auf Nachbesserung, dann werden sie vermutlich den Kürzeren ziehen. Das hängt aber sicherlich von den Details der Ausschreibung ab, und die kennen vermutlich nur die Beteiligten.


das Bundeskartellamt liefert einen Einblick:

Detaillierte Ausarbeitung des Vermarktungsmodells der audiovisuellen Verwertungsrechte an Fußballspielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga sowie des Supercups für die Spielzeiten von 2025/2026 bis 2028/2029

II. Zulassung zum Ausschreibungsverfahren

1. Zulassungskriterien

[...]

b) Angemessene Bonität des Unternehmens, die anhand aussagekräftiger Nachweise zu belegen ist. Der DFL e.V. und die DFL GmbH werden die Zulassung eines Unternehmens zum Ausschreibungsverfahren nicht davon abhängig machen, dass dieses vor Angebotsabgabe und/oder vor Zuschlagserteilung eine finanzielle Besicherung seines Angebots nachweist.


2. Zulassungsverfahren: Procedure Letter und Ausschreibungsunterlagen

(53) [...] Eine Teilnahme der am Erwerb Audiovisueller Verwertungsrechte interessierten Unternehmen am Ausschreibungsverfahren wird nur möglich sein, wenn diese dem im Procedure Letter beschriebenen Verfahren zustimmen. [...]

(54) Allen Unternehmen, die bei Erfüllung der Zulassungskriterien für die Teilnahme an der Ausschreibung zugelassen sind („Interessenten“), lassen DFL e.V. und DFL GmbH sodann eine Einladung zur Abgabe eines Angebots zukommen, die alle relevanten Informationen über den Inhalt und Umfang der ausgeschriebenen Rechtepakete, über die Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens sowie über die Kriterien für die Vergabe der Rechtepakete enthält („Ausschreibungsunterlagen“). Die Ausschreibungsunterlagen werden so detailliert sein, dass darauf von den Interessenten abgegebene Gebote (Intressenten ab Angebotsabgabe als „Bieter“ bezeichnet) Vertragsangebote für einen Verwertungsvertrag im Sinne der Rn. (79) darstellen, die vom DFL e.V. nur noch angenommen werden müssen.

Quelle: bundeskartellamt.de

Bin kein Jurist, aber wenn ich das lese, kann ich beide Seiten verstehen. Die DFL vertritt mutmaßlich die Meinung, dass DAZN die Zulassungskriterien nicht erfüllt hat und DAZN wird mutmaßlich der Meinung sein, dass sie eine Einladung bekommen haben und damit alle Zulassungskriterien erfüllt haben.
Vermutlich kommt es auf den Inhalt Procedure Letter an.

Eventuell könnt ihr das Dokument aber auch besser als ich interpretieren.


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