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Sonderfall Hannover - Verstoß gegen 50+1 (BVB)

fabian 1909, Dortmund, Montag, 19.02.2024, 20:40 (vor 730 Tagen) @ Sascha
bearbeitet von fabian 1909, Montag, 19.02.2024, 20:45

Ich vermute ja, dass das juristisch gar nicht so genau klar ist, wo ein GF der ausgegliederten Kapitalgesellschaft Allein verantwortlich ist und wo die Mitglieder weisungsbefugt sind.

In Hannover gibt es ja diesen neublösen Vertrag, dass der GF zwar weisungsbefugt ist, der e.V. den GF aber gar nicht entlassen kann. Dazu gab es einen Vertrag zwischen der ausgegliederten Gesellschaft und dem e.V. Dieser wurde der DFL vorgelegt. Die DFL hat ih abgesegnet, obwohl der Verstoß gegen 50+1 jedem sofort ins Gesicht springt.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/sport/hannover-96-martin-kind-50-plus-1-dfl-1.5679516?reduced=true
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