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SZ nennt weitere Option (BVB)

fabian 1909, Dortmund, Montag, 19.02.2024, 20:08 (vor 730 Tagen) @ Sascha

So wie ich das verstehe, brauchte man für den Anteilsverkauf eine Satzungsänderung, für die es eine 2/3 Mehrheit bedurfte.

Die Satzungsänderung bleibt so bestehen, man stimmt jetzt konkret darüber ab, ob man diesen Vertrag annehmen will und für so eine Entscheidung reicht die einfache Mehrheit.

Korrekt müsste die Forderung also Wahlwiederholug heißen. Neuabstimmunng hat zuviel Interpretationsspielraum.


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