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SZ nennt weitere Option (BVB)

markus, Montag, 19.02.2024, 20:13 (vor 730 Tagen) @ Sascha

So wie ich das verstehe, brauchte man für den Anteilsverkauf eine Satzungsänderung, für die es eine 2/3 Mehrheit bedurfte.

Die Satzungsänderung bleibt so bestehen, man stimmt jetzt konkret darüber ab, ob man diesen Vertrag annehmen will und für so eine Entscheidung reicht die einfache Mehrheit.

Laut Artikel müsste es noch eine weitere 2/3 Mehrheit geben.

Die ohnehin noch notwendigen Satzungsänderungen für den Investoreneinstieg müssten aber mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Die DFL sieht die Klubs durch die Satzung in der Pflicht, dieser Satzungsänderung zuzustimmen, um das beschlossene Geschäft umzusetzen. Vereinsrechtsexperte Leuschner äußerte im Gespräch aber Zweifel, daran, dass die Klubs die Pflicht zur Zustimmung haben.

Das ist der nächste Witz. Wenn jemand entgegen der Anweisung des Vereins mit Ja stimmt, dann ist die Abstimmung trotzdem gültig und derjenige dazu verpflichtet, ein weiteres mal mit Ja zu stimmen?


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