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„Kennt seine Situation“: BVB erhöht in der Causa Nico Schulz den Druck (BVB)

EloKa, Montag, 11.07.2022, 21:46 (vor 1517 Tagen) @ Kutte92

Schulz hat als Arbeitnehmer ein Recht auf sein Gehalt - und sonst erstmal (fast) nix. Schon gar kein Recht auf ein Trainingslager.

Das ist nicht richtig, als Arbeitnehmer hast du sehr wohl Anrecht auf die Ausübung deiner vertraglich festgeschriebenen Tätigkeit.
Im Fall von Profifußballern zählt das Mannschaftstraining zur Ausübung des Berufes mit dazu.


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