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Das Trauerspiel wird bis zum 30. Juni 2024 weitergehen... (BVB)

Burgsmüller84, Montag, 11.07.2022, 21:19 (vor 1517 Tagen) @ *krugix*Borusse*

Natürlich kann man einem Arbeitnehmer aus "wichtigen Grund" kündigen. Er wird aber eine angemessene Abfindung erhalten. Bei Zeitverträgen von Profifussballern ist es dann meist eben der gesamte Gehaltsanspruch, aber der Betroffene kann sich keinen Kaderplatz erklagen.


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