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„Kennt seine Situation“: BVB erhöht in der Causa Nico Schulz den Druck (BVB)

istar, Montag, 11.07.2022, 21:37 (vor 1517 Tagen) @ tim86

Du hast in einer herkömmlichen Firma in der Regel ja auch kein Recht auf eine Fortbildung.


Das kommt auf den Arbeitsvertrag drauf an. Und darauf welche Betriebsvereinbarungen es gibt.

Ich habe aber auf jedenfall ein Recht auf meine im Arbeitsvertrag stehende Tätigkeit(und beim Profisportler gehört Manschaftstraining dazu).

Weder kann mich mein Arbeitgeber gegen mein Willen dekradieren und auf eine minderwertige Position versetzen, noch kann mein Arbeitgeber mich(einige Ausnahmen abgesehen) gegen mein Willen freistellen.

Zuletzt wäre der Fall von Modeste vor 5 Jahren beinahe vor Gericht gelandet, da er von FC Köln von Manschaftstraining und Trainingslager ausgeladen wurde. Am Ende ist Modeste gewechselt und es kam so nicht zum Urteil.
sportrechtblog.de/fussballer-und-ihr-anspruch-auf-beschaeftigung/

In anderen Fällen gab es durchaus Urteile.

Da man ihm ermöglicht, bei der U23 zu trainieren, hat er ja die Möglichkeit, an einem Mannschaftstraining teilzunehmen.


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