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Das Trauerspiel wird bis zum 30. Juni 2024 weitergehen... (BVB)

haweka, Montag, 11.07.2022, 21:05 (vor 1517 Tagen) @ *krugix*Borusse*

Dann hätte der Arbeitgeber vielleicht nicht so einen Vertrag abschließen sollen.


Arbeitgeber dürfen sich auch von Mitarbeitern trennen wenn die zum Leistung nicht stimmt.


Ja so ein Unsinn.

Unsinn ist, dass Schulz in keinerlei Hinsicht die Gründe und Kriterien liefert, die in Deutschland reichen würden, um einen Mitarbeiter wegen mangelhafter Arbeitsleistung zu kündigen.


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