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BVB lässt Zuschauerbegrenzung (im Eilverfahren) gerichtlich überprüfen (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Montag, 31.01.2022, 22:36 (vor 1708 Tagen) @ PePopp


Die nächste Instanz wäre das Bundesverfassungsgericht in Leipzig?


Ich war bisher der Meinung, dass dieses in Karlsruhe ist.


Dem ist so. Aber das BVerfG ist KEINE Superrevisionsinstanz. Im Regelfall sind die Beschlüsse des OVG unanfechtbar, § 152 VwGO.


Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht oder das wohl hier gemeinte Verfassungsgericht des Freistaates Sachsen, das seinen Sitz tatsächlich in Leipzig hat, dürfte aber weiterhin möglich sein. Oder ist wirklich das Oberverwaltungsgericht (ebenfalls mit Sitz in Leipzig) gemeint?

Wie möchtest du denn zum BVerfG kommen?

Das ist bei Urteilen und Beschlüssen eher selten möglich.

Da das Bundesverfassungsgericht nur die spezifische Verletzung von Verfassungsrecht prüft (da es ansonsten eine Superrevisionsinstanz wäre, denn jedes fehlerhaftes Urteil verstößt zumindest gegen Art. 2 GG) ist ein Eingriff durch eine Gerichtsentscheidung nur verfassungswidrig, wenn sie entweder

auf eine verfassungswidrige Rechtsgrundlage gestützt wurde und/oder
in Auslegung eines verfassungsmäßigen Gesetzes ein Rechtssatz aufgestellt wurde, der, wäre er vom Gesetzgeber erlassen worden, seinerseits verfassungswidrig wäre und/oder
wenn die Entscheidung objektiv willkürlich ist.

https://www.jura.fu-berlin.de/studium/lehrplan/projekte/hauptstadtfaelle/tipps/Gliederung_der_Verfassungsbeschwerde_gegen_ein_Gerichtsurteil/index.html#:~:te...


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