Willkommen im BVB-Forum

BVB lässt Zuschauerbegrenzung (im Eilverfahren) gerichtlich überprüfen (BVB)

PePopp, Montag, 31.01.2022, 18:16 (vor 1708 Tagen) @ klsch

Anreise hat damit nichts zutun. Dann darfst im Berufsverkehr gar kein öPNV fahren.
Ich war letzte Woche 2 Tage in Frankfurt und durfte U-Bahn um 8 Uhr und um 17 Uhr fahren beide male freute ich mich über o,2 m2 Stehplatz.

Mit der Begründung dieser möglichen Stoßbelastung dürften die Gerichte aber der Erfahrung nach mitgehen. Von allem weil das in Gegensatz zu deinem Erlebnis eben kein Berufsverkehr ist.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: