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BVB lässt Zuschauerbegrenzung (im Eilverfahren) gerichtlich überprüfen (BVB)

PePopp, Montag, 31.01.2022, 17:45 (vor 1708 Tagen) @ MarcBVB

Hier noch der Direktlink zur Pressemitteilung auf BVB.de

Ich gehe mal davon aus, dass das Gericht die aktuelle Regelung zum jetzigen Zeitpunkt für unverhältnismäßig hält. Die Frage ist halt wie die Landesregierung darauf reagiert. 25% Auslastung halte ich persönlich aktuell bei entsprechend vorhandenem Konzept für absolut angemessen, vermutlich wird es aber zusätzlich auch eine fixe Obergrenze ähnlich wie in Bayern oder Baden-Württemberg geben.


Was die Verordnung angeht, gibt's nur Hopp oder Topp. Gibt das OVG statt, dann darf der BVB das Stadion vollmachen (vorbehaltlich einer neuen Verordnung).

Das ist mir klar, aber du brauchst nicht erwarten, dass das lange dauert bis die nächste Verordnung verabschiedet ist. Vermutlich liegt die sogar schon unterschriftsreif in irgendeiner Schublade bereit.


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