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BVB lässt Zuschauerbegrenzung (im Eilverfahren) gerichtlich überprüfen (BVB)

PePopp, Montag, 31.01.2022, 19:34 (vor 1708 Tagen) @ MarcBVB


Die nächste Instanz wäre das Bundesverfassungsgericht in Leipzig?


Ich war bisher der Meinung, dass dieses in Karlsruhe ist.


Dem ist so. Aber das BVerfG ist KEINE Superrevisionsinstanz. Im Regelfall sind die Beschlüsse des OVG unanfechtbar, § 152 VwGO.

Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht oder das wohl hier gemeinte Verfassungsgericht des Freistaates Sachsen, das seinen Sitz tatsächlich in Leipzig hat, dürfte aber weiterhin möglich sein. Oder ist wirklich das Oberverwaltungsgericht (ebenfalls mit Sitz in Leipzig) gemeint?


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