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Zum Thema Durchregieren vom Bund (Corona)

Eisen, DO, Montag, 29.03.2021, 12:10 (vor 1733 Tagen) @ Basti Van Basten

Denn ein Lockdown lasse sich durch ein Bundesgesetz verhängen. Der Artikel 74 des Grundgesetzes gebe dem Bund in Absatz 1, Nummer 19, die Gesetzgebungskompetenz für alle »Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren«. Anders als bei anderen Gesetzgebungskompetenzen müsste der Bund hier auch noch nicht einmal rechtfertigen, dass eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist. In diesem Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung dürfen die Länder nämlich nur tätig werden, wenn und soweit der Bund noch nichts geregelt hat. Der Bundestag könnte also nicht nur die Voraussetzungen, sondern auch den Inhalt, die Länge und sonstige Details eines Lockdowns per Bundesgesetz ohne Einigung mit den Ministerpräsidenten beschließen (...)Der Staatsrechtler brachte auch das von Merkel erwähnte Infektionsschutzgesetz ins Gespräch: Dort könnte eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, die die Bundesregierung oder den Bundesgesundheitsminister dazu ermächtigt, den Lockdown per Rechtsverordnung bundeseinheitlich anzuordnen. Eine Klage der Länder gegen den Erlass eines solchen Gesetzes oder einer Lockdown-Verordnung hätte kaum Aussicht auf Erfolg, analysierte der Staatsrechtler.

Aus dem Spiegel.

Sie könnte also, wenn sie wollte. Angie, mach et!


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