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65 Corona-Infizierte nach Gottesdienst in Freikirche (Corona)

simie, Krefeld, Samstag, 12.12.2020, 17:46 (vor 1841 Tagen) @ krüger


Religionsausübung ist aber doch etwas anderes und findet in der Gemeinschaft statt. So empfinden es die Gläubigen und so ist es dann auch durch das Grundgesetz geschützt.


Es ist aber kein Supergrundrecht und genauso einschränkbar, wie andere Grundrechte.
Und daher gilt deine Aussage eben nicht.
Genauso, wie man derzeit das Recht auf Bildung einschränkt, könnte man das Recht auf Veranstaltungen in Kirchen einschränken. Man muss es nur wollen.
Zumal man ja nicht den Gottesdienst an sich verbietet. Der wäre ja immer noch möglich.
Durch Streams könnte die Gemeinde zuschauen und selbst beim Abendmahl wäre es durchaus möglich dies zeitlich gemeinsam einzunehmen. Man könnte beispielsweise den Wein(Traubensaft) und die Oblaten vorher segnen und dann an Interessierte zum Abholen bereitstellen. Es gibt wenig Argumente, die dafür sprechen, derzeit Gottesdienste mit Publikum vor Ort abzuhalten.


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