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65 Corona-Infizierte nach Gottesdienst in Freikirche (Corona)

Basti Van Basten, Romania, Samstag, 12.12.2020, 15:17 (vor 1841 Tagen) @ krüger

Seinen Glauben kann man sicherlich auch zu Hause ausüben und dort Gott oder Manitu anbeten.

Religionsausübung ist aber doch etwas anderes und findet in der Gemeinschaft statt. So empfinden es die Gläubigen und so ist es dann auch durch das Grundgesetz geschützt.

Gottesdienste werden derzeit auch (üblicherweise) sehr streng geregelt: weniger Teilnehmer, Abstände, Maske, kein singen, kein Gemeinschaft, kein Abendmahl und auch kein anschließendes Kirchencafe o.ä.
Das sind aber eigentlich wesentliche Bestandteile des Glaubens und damit auch der Religionsausübung. Das Grundrecht ist also, meinem Empfinden nach, schon sehr stark eingeschränkt. Zu recht!

Deshalb halte ich für Aussagen wie "kann man doch auch verbieten", "kann man doch zu Hause machen" für nicht korrekt.

Gehört es eigentlich nicht auch zur Religionsausübung die 10 Gebote zu befolgen? Wenn Gottesdienste Tode zur Folge haben könnten, verstößt man dann streng genommen nicht gegen das dritte und fünfte Gebot? Was ist an einem Gottesdienst noch heilig, wenn man das Leben anderer mit Füßen tritt?


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