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65 Corona-Infizierte nach Gottesdienst in Freikirche (Corona)

krüger, Sauerland, Samstag, 12.12.2020, 15:12 (vor 1842 Tagen) @ simie

Seinen Glauben kann man sicherlich auch zu Hause ausüben und dort Gott oder Manitu anbeten.

Religionsausübung ist aber doch etwas anderes und findet in der Gemeinschaft statt. So empfinden es die Gläubigen und so ist es dann auch durch das Grundgesetz geschützt.

Gottesdienste werden derzeit auch (üblicherweise) sehr streng geregelt: weniger Teilnehmer, Abstände, Maske, kein singen, kein Gemeinschaft, kein Abendmahl und auch kein anschließendes Kirchencafe o.ä.
Das sind aber eigentlich wesentliche Bestandteile des Glaubens und damit auch der Religionsausübung. Das Grundrecht ist also, meinem Empfinden nach, schon sehr stark eingeschränkt. Zu recht!

Deshalb halte ich für Aussagen wie "kann man doch auch verbieten", "kann man doch zu Hause machen" für nicht korrekt.


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