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65 Corona-Infizierte nach Gottesdienst in Freikirche (Corona)

simie, Krefeld, Samstag, 12.12.2020, 15:08 (vor 1841 Tagen) @ krüger

Aber sicher kann man auch Gottesdienste mit Publikum untersagen. Ebenso wie man Präsenzunterricht einschränken kann. Da gibt es keine Rangliste der Grundrechte.
Man muss es nur wollen.
Was man nicht untersagen kann, ist der persönliche Glauben.
Religiöse Veranstaltungen mit Publikum jedoch durchaus.


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