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65 Corona-Infizierte nach Gottesdienst in Freikirche (Corona)

krüger, Sauerland, Samstag, 12.12.2020, 15:01 (vor 1842 Tagen) @ Tünn

Freie Ausübung der Religion ist ein nicht verbietbares Grundrecht. Genauso wie z.B. Demonstrationen. Die Religionsgemeinschaften berufen sich also zurecht darauf, Gottesdienste unter Auflagen und Einhaltung der Regeln auszuüben.
Genauso wie bei Demonstrationen gibt es dabei natürlich auch immer wieder Gruppen, die sich nicht dran halten. Aber deshalb darf das Grundrecht doch nicht pauschal in Frage gestellt oder stark eingeschränkt werden.


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