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SZ zu Corona-Maßnahmen (Corona)

ojaz12, regensburg, Dienstag, 08.12.2020, 11:58 (vor 2130 Tagen) @ Sascha

In Bayern gilt zB folgendes:

Bayern hat kein eigenes Ladenöffnungsgesetz verabschiedet, deshalb gilt hier Bundesrecht. Die Ladenöffnung ist daher generell (mit den angedeuteten Ausnahmen) werktags einschließlich samstags nur von 6 bis 20 Uhr erlaubt.


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