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markus, Mittwoch, 29.04.2020, 17:38 (vor 2335 Tagen) @ Rupo

Kurzarbeit können alle gewerblichen Unternehmen beantragen, auch Betriebe, die kulturellen oder sozialen Zwecken dienen. Kurzarbeit ist nicht von der Größe des Unternehmens abhängig. Es muss mindestens eine/n abhängig beschäftige/n ArbeitnehmerIn geben.
https://www.dgb.de/themen/++co++a94a239e-6a99-11ea-bab2-52540088cada

In betriebsratslosen Betrieben bedarf Kurzarbeit grundsätzlich der Zustimmung der ArbeitnehmerInnen.

wäre ja kein Problem..wenn man denn wollte...
https://www.kicker.de/772652/artikel
https://11freunde.de/artikel/weniger-arbeit-weniger-geld/1719264?komplettansicht=
die Millionären geht es aber dann wirklich um die Kohle und nicht um die Solidarität...

Völlig richtig. „Wenn man denn wollte“. Das „wollen“ war ganz offensichtlich auf 10-20% Verzicht begrenzt, während Millionen normaler Arbeitnehmer gerade auf 40% verzichten und auch noch echte Existenzängste haben. Die hätte ein Profispieler wohl selbst dann nicht, wenn er für drei Monate komplett auf Gehalt verzichten würde. Maximal steigt er mies gelaunt in seinen Lamborghini.


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