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Rupo, Ruhrpott, Mittwoch, 29.04.2020, 17:26 (vor 2337 Tagen) @ markus

Kurzarbeit können alle gewerblichen Unternehmen beantragen, auch Betriebe, die kulturellen oder sozialen Zwecken dienen. Kurzarbeit ist nicht von der Größe des Unternehmens abhängig. Es muss mindestens eine/n abhängig beschäftige/n ArbeitnehmerIn geben.
https://www.dgb.de/themen/++co++a94a239e-6a99-11ea-bab2-52540088cada

In betriebsratslosen Betrieben bedarf Kurzarbeit grundsätzlich der Zustimmung der ArbeitnehmerInnen.

wäre ja kein Problem..wenn man denn wollte...
https://www.kicker.de/772652/artikel
https://11freunde.de/artikel/weniger-arbeit-weniger-geld/1719264?komplettansicht=
die Millionären geht es aber dann wirklich um die Kohle und nicht um die Solidarität...


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