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Corona — Wie läufts auf Arbeit? (Corona)

quincy123, Mittwoch, 25.03.2020, 21:02 (vor 1493 Tagen) @ horstenberg

Drücke Euch auch die Daumen.

Naja, für die Haftung kann die KfW direkt nicht viel... aber da die Hausbank für 10% der Summe die Bürgschaft übernimmt, haben die natürlich Vergaberichtlinien.. und als GmbH hört man da bei den Hausbanken ganz fix: Wir können das machen, aber dann müssten Sie natürlich persönlich... das war bei bisherigen Krediten so und gilt auch hier.

Das mit der Vorfälligkeitsentschädigung stand im alten Merkblatt (vor Corona) zum KfW Unternehmerkredit (047)... da dachte ich auch, dass man das im Zuge der Corana-Maßnahmen streichen wird. Pustekuchen: Das Programm und das Merkblatt wurde inzwischen um die Corona-Anpassungen erweitert, der Passus mit der Vorfälligkeitsentschädigung wurde aber nicht gestrichen.

Mich stört ein bisschen, dass gerade so getan wird, als würde der Staat die Unternehmen retten. Der Staat ermöglicht Unternehmen Kredite zu bekommen - und das deutlich leichter als bisher (80-90% Bürgschatfsübernahme statt 50%) - und das rettet auch vorläufig, aber es ist und bleibt ein Kredit zu üblichen Zinsen, der in 5 oder 10 Jahren (bei den meisten eher 5, weil es hier nicht um Investitionen, sondern um Betriebsmittel geht) zurückgezahlt sein muss. So zumindest der aktuelle Stand.


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