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Karten sind doch nicht mehr übertragbar? (BVB)

TimK, Unna, Donnerstag, 17.05.2018, 12:37 (vor 2171 Tagen) @ laverda

Man Karten doch nur noch an enge Verwandte weitergeben, dadurch müssten doch eigentlich mehr Karten als früher frei werden. Oder habe ich da was falsch verstanden?

Das ist der Passus dazu in den AGBs:
"Der bisherige Dauerkarteninhaber ist berechtigt, die Nutzungsrechte der Dauerkarte(n) auf einen neuen Dauerkarteninhaber mittels des unter www.bvb.de/tickets zum Download bereit gehaltenen Abtretungsformular unter der Bedingung abzutreten, dass der neue Erwerber bzw. Inhaber diese AGB akzeptiert. Ferner gelten folgende Bestimmungen: Die Übertragung des bestehenden Dauerkartenvertrags mit Abtretung aller Rechte und Pflichten auf einen neuen Inhaber (nachfolgend: „Umschreibung“) kann nur als Ganzes erfolgen und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des BVB. Der BVB wird die Zustimmung auf gemeinsamen Antrag des übertragenden und des neuen Dauerkarteninhabers erteilen und die Umschreibung vornehmen, wenn der übertragende und der neue Dauerkarteninhaber im Sinne des § 1589 Abs. 1 Satz 3 BGB im ersten oder zweiten Grad verwandt sind. Die Zustimmung zu anderen Umschreibungen kann der BVB nach billigem Ermessen erteilen. Voraussetzung ist im jeden Fall, dass kein Umschreibungshindernis besteht. So wird die Zustimmung zur Umschreibung in jedem Fall verweigert, wenn der bisherige und/oder neue Dauerkarteninhaber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen ist oder der Dritte – beispielsweise im Falle eines Stadionverbotes – selbst nicht zum Erwerb von Tickets und/oder ­Dauerkarten des BVB berechtigt ist. Der übertragende Dauerkarteninhaber bleibt gegenüber dem BVB jedoch solange verpflichtet, bis die zum Zeitpunkt der Umschreibung ausstehenden Entgelte aus dem Dauerkartenvertrag bezahlt sind. Für die Umschreibung kann der BVB dem neuen Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt berechnen. Das Bearbeitungsentgelt ist mit Rechnungsstellung fällig. Der BVB übersendet dem neuen Dauerkarteninhaber die Dauerkarte erst nach vollständiger Zahlung des Bearbeitungsentgeltes und etwaiger ausstehender Entgelte aus dem Dauerkartenvertrag. Die Dauerkarte des übertragenden Dauerkarteninhabers wird gesperrt. Der übertragende Dauerkarteninhaber erhält keine Rückerstattung auf den von ihm gezahlten Dauerkartenpreis. Er hat die auf ihn ausgestellte Dauerkarte auf Verlangen an BVB zurück zu geben."


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