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Gehalt als Sowiesokosten ? (BVB)

Nolte, Donnerstag, 17.05.2018, 11:46 (vor 2183 Tagen) @ Kayldall

Nunja, gespartes Gehalt sind keine Einnahmen. Man kann also bei einem Abgang nicht "Gezahlte Ablöse und gezahltes Gehalt" mit "Eingenommener Ablöse und gespartem Gehalt" verrechnen. Wenn du hypothetisch betrachtet ein 10-jähriges Abo einer Zeitschrift abschließt, die du niemals liest, und das nach fünf Jahren kündigst, rechnest du ja auch nicht so: "Fünf Jahre habe ich zwecklos gezahlt, also dieses Geld verloren, aber durch die jetzige Kündigung spare ich die Gebühren der nächsten fünf Jahre, also kommt es am Ende auf Null raus." Bzw, hättest du ein Jahr früher gekündigt, hättest du sogar Gewinn gemacht ;)
Dass aber das gesparte Gehalt trotzdem ein Faktor ist, wenn uns ein Spieler verlässt oder verlassen soll, kann man auch immer wieder beobachten. Die Stimmen, die beispielsweise für Wechsel von Schürrle oder Götze plädieren, weil die für ihre gezeigte Leistung unverhältnismäßig viel Geld verdienen, das man besser anders verwenden könnte, sind doch in diesem Forum auch immer wieder mal zu vernehmen.
Durch einen Spieler-Abgang ist also das dadurch gesparte Gehalt keine Einnahme. Es ist aber ein zuvor gebundenes, nun frei gewordenes Mittel, das nun anders verwendet werden kann.


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