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Video-Beweis (BVB)

jniklast, Langenhagen, Montag, 18.09.2017, 09:28 (vor 3042 Tagen) @ Anton56

Beim Eishockey gibt es übrigens den sogenannten "intent to whistle", das heißt ein Tor kann selbst dann aberkannt werden, wenn der Puck die Linie vor dem Pfiff überschritten hat, der Schiri aber eigentlich schon pfeifen wollte - selbst wenn der Pfiff ungerechtfertigt war. Die Regelung ist allerdings auch sehr umstritten, da es noch mehr Ermessensspielraum gibt und teilweise Fehlentscheidungen unnötigerweise aufrecht erhalten werden.

Was man sich da aber auf jeden Fall abgucken sollte ist, dass auch die Tonspur beim Videobeweis beachtet wird.


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