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Neues aus dem Kicker (BVB)

jniklast, Langenhagen, Donnerstag, 01.06.2017, 10:47 (vor 3146 Tagen) @ todesbrei

Nein grundsätzlich sind das die selben Rechte, der Unterschied ergibt sich ja nur aus befristet gegenüber unbefristetem Vertrag.
Aber bevor man mit dem Arbeitgeber über eine kostspielige Auflösung des Vertrags verhandelt, fragt man doch erstmal den Angestellten ob denn überhaupt Interesse besteht.


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