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Ja (BVB)

Murksknüller, Brühl/Rheinland, Donnerstag, 25.09.2025, 15:14 (vor 135 Tagen) @ MarcBVB

Wikipedia schreibt: Diese Unterscheidung zwischen absolute und relative Person der Zeitgeschichte wurde vom BGH nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahre 2004 aufgehoben. Seitdem wird die Frage, ob ein Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte vorliegt, durch Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person vorgenommen. Diese neuere deutsche Rechtsprechung wurde im Jahre 2012 vom EGMR bestätigt.


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