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Ja (BVB)

Murksknüller, Brühl/Rheinland, Donnerstag, 25.09.2025, 14:28 (vor 314 Tagen) @ Holden

Auch wenn TikTok chinesisch ist, muss man grundsätzlich die Einwilligung von Personen einholen, die auf einem Foto oder Video erkennbar abgebildet sind, weil das deutsche Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) das vorschreibt.

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html


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