schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

Ja (BVB)

Matze_Berlin, Donnerstag, 25.09.2025, 14:58 (vor 80 Tagen) @ Murksknüller

Auch wenn TikTok chinesisch ist, muss man grundsätzlich die Einwilligung von Personen einholen, die auf einem Foto oder Video erkennbar abgebildet sind, weil das deutsche Recht am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) das vorschreibt.

https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

So einfach ist das nicht:
Ein Videouploader wie die betroffene Influencerin kann TikTok Funktionen wie "Duette" oder "Reactions" für ihre Vidoes freigeben oder eben deaktivieren.
Ich vermute stark diese Funktionen waren nicht deaktiviert, womit man dann andere User zu Reactions einläd bzw. diese allgemein erlaubt.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1513723 Einträge in 16259 Threads, 14349 registrierte Benutzer Forumszeit: 14.12.2025, 15:23
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln