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Meinungsfreiheit (BVB)

Fisheye, Donnerstag, 25.09.2025, 07:19 (vor 80 Tagen) @ markus

Auch wenn es noch so geschmacklos ist: Vermutlich fällt das alles noch unter die Meinungsfreiheit. Er darf so etwas also posten, liken und teilen – aber er muss eben auch die Gegenmeinung aushalten. Anstelle des BVB und RTL würde ich allerdings die Zusammenarbeit beenden. Beide werben schließlich damit, weltoffen zu sein. Da passt es für mich nicht zusammen, dass er sich beim Weihnachtssingen als netter Onkel gegenüber Kindern präsentiert. Und wenn RTL sogar mit einem eigenen Wagen beim CSD vertreten ist, wie passt es dann dazu, dass er sich über CSD-Teilnehmer lustig macht? Sollte er sich dann nicht Plattformen suchen, die besser zu ihm passen?

Würde auch vermuten das nichts von dem was er so verzählt strafrechtlich relevant ist. Bei dem verachtenswerten Greta - Shani Louk Post noch ehesten tut aber eigentlich nichts zu Sache . Als Auftraggeber von Wasser ist das Strafrecht nachrangig es steht dem BVB frei den Auftrag an eine andere Person zu vergeben.


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