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Hasskommentare gegen Rüdiger, Tah und Collins: DFB schaltet die Justiz ein (Fußball und Sport allgemein)

markus, Sonntag, 07.09.2025, 15:39 (vor 91 Tagen) @ nico36de

Du nimmst in Kauf, dass viele Bürger aus Angst vor Repressionen durch den Staat ihre Meinung nicht mehr äußern.

Es liefe auf die Abschaffung der Meinungsfreiheit und die Errichtung eines Überwachungsstaats hinaus. Das ist nicht meine unmaßgebliche Meinung, das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. Ich meine, das war in den Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung, aber das wissen die Juristen bestimmt genauer.


Das ist aus meiner Sicht - ohne dich persönlich angreifen zu wollen - Nonsens. Meinung ist etwas ganz anderes als Hetze und strafrechtlich relevante Kommentare.

Gerade weil es etwas ganz anderes ist, darfst du die Gruppe derjenigen, die lediglich ihre Meinung äußern, nicht so behandeln wie Straftäter.

Deine Idee widerspricht dem Prinzip, dass Eingriffe in Grundrechte (informationelle Selbstbestimmung, Telekommunikationsgeheimnis und Datenschutz) nur auf Grundlage eines konkreten Verdachts zulässig sind. Sie beträfe alle Bürger, unabhängig davon, ob sie jemals eine Straftat begehen. Eine solche verdachtsunabhängige Speicherung der Daten kann eine abschreckende Wirkung auf die freie Meinungsäußerung und die Nutzung des Internets haben.


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