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OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck! (Politik)

markus93, Sauerland, Dienstag, 28.01.2025, 12:41 (vor 431 Tagen) @ amorrosi

Soweit ich weiß galt das entsperren durch Gesichtserkennung der Polizei schon vorher als rechtens. Hintergrund war das der beschuldigte ja nicht "aktiv" dafür sorgt dass das Gerät entsperrt wird. Beim Fingerabdruck sah das bisher anders aus.
Ich bin kein Jurist aber da ich es hier schon gelesen habe: Fallt nicht auf die Floskeln der Polizei rein ala "Entsperr uns das wir knacken das sowieso" oder " Jetzt sag schon wir finden s sowieso raus und dann gibt's mehr Strafe"
Alles Bullshit und im Grundsatz gilt nie, nie nie und wirklich nie mit der Polizei reden. Ich denke da werden mir unsere Forenjuristen zustimmen.


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