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OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck! (Politik)

Lattenknaller, Madrid, Dienstag, 28.01.2025, 12:15 (vor 322 Tagen) @ istar

Liebe Mitforisten,

das OLG Bremen

erlaubt das zwangsweise Entsperren von Mobiltelefonen mit eurem Fingerabdruck.

Ich halte die Entscheidung für falsch, aber sie ist jetzt erstmal in der Welt.

Bitte richtet den Lockdown-Modus auf euren Handys ein, so könnt ihr das Gerät nicht mehr per Fingerabdruck entsperren.

https://www.zdnet.com/article/how-to-use-the-android-lockdown-mode-and-why-you-should/

Passt auf euch auf.

Marc


Da bin ich aber froh, dass mein Handy durch meine hässliche Verbrechervisage entsperrt wird.
Kann also nix passieren.

Hmmm, ich zitiere:
"§ 81b Abs. 1 StPO erlaubt die Vornahme von Maßnahmen an einem Beschuldigten gegen dessen Willen nicht nur in Bezug auf die in der Vorschrift genannten Maßnahmen der Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken sowie der Vornahme von Messungen, sondern die Vorschrift ist ausdrücklich technikoffen formuliert und erlaubt damit auch die Vornahme ähnlicher Maßnahmen (so auch LG Ravensburg, Beschluss vom 14.02.2023 – 2 Qs 9/23, juris Rn. 11, NStZ 2023, 446; ebenso Rottmeier/Eckel, NStZ 2020, 193, 195; Ruhs, GSZ 2024, 254 f. m.w.N.). Das Auflegen eines Fingers auf einen Fingerabdrucksensor ist als ähnliche Maßnahme zur Aufnahme eines Fingerabdrucks anzusehen: In beiden Fällen werden durch eine grundsätzlich ohne stärkeren Zwang mögliche und rein auf äußerlich erkennbare Daten beschränkte Maßnahme identische biometrische Daten des Beschuldigten in Form der individuellen anatomischen Merkmale der Papillarleisten vermessen, ähnliches gilt auch für eine Entsperrung durch eine Gesichtserkennung (Face-ID) oder einen Irisscan im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit einer Lichtbildaufnahme. Zudem handelt es sich bezogen auf den Schutz der betroffenen Daten des Beschuldigten um eine weniger eingriffsintensive Maßnahme, da die Aufnahme von Fingerabdrücken noch weitergehend die Speicherung dieser Daten und die Verarbeitung durch den Vergleich mit beliebigen weiteren Spuren erlaubt, während es sich bei dem Auflegen des Fingers auf einen Fingerabdrucksensor eines Mobiltelefons um eine Vermessung zur einmaligen Verwendung und ohne dauerhafte Speicherung durch die Ermittlungsbehörden handelt."


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