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OLG Bremen erlaubt zwangsweises Entsperren per Fingerabdruck! (Politik)

quincy123, Dienstag, 28.01.2025, 11:30 (vor 322 Tagen) @ MarcBVB

Ich überlege gerade, ob ich zukünftig auch Themen aus meinem beruflichen Umfeld hier zur Diskussion stelle. Mal schauen.

Zum Thema:

Nach den Feststellungen des Landgerichts zur vorgeworfenen Tat wurde am 01.02.2023 die Wohnung des Angeklagten aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts Bremen wegen des Verdachts der Verbreitung kinderpornographischer Schriften polizeilich durchsucht. Zu Beginn der Durchsuchungsmaßnahme teilte der Angeklagte auf Nachfrage mit, er besitze kein funktionierendes Smartphone. Während der Durchsuchung klingelte sodann ein Mobiltelefon, welches im Bereich des auf einem Sofa sitzenden Angeklagten aufgefunden wurde. Das Mobiltelefon war gesperrt und der Angeklagte wurde durch die Polizeibeamtin ... aufgefordert, das Mobiltelefon mittels Fingerabdruck zu entsperren. Nachdem der Angeklagte die Mitwirkung verweigert hatte, wurde er darüber belehrt, dass andernfalls eine Entsperrung mittels Zwang durchgeführt werde.

Ich halte das für vollkommen angemessen.


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