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Bei der BW werden Erbhöfe ausgemustert (Politik)

Ulrich, Freitag, 05.04.2024, 18:47 (vor 628 Tagen) @ Garum

Aber die Besoldungsstufe wird doch bleiben oder?


Wenn man sich nichts zu schulden kommen lassen hat, bleibt die Besoldungsgruppe und Dienstgrad bestehen, nur eine Dienststellung kann wegfallen.

Stelle wird zunächst mit "k.w." gekennzeichnet, und wenn sie im Rahmen von Umstrukturierungen wegfällt, kann der Stelleninhaber zwar auf eine formal niedriger angesiedelte Stelle verschoben werden, aber er behält Dienstgrad und Besoldungsgruppe. Oder er wandert freiwillig in den vorgezogenen Ruhestand. Die meisten Generäle dürften eh um die sechzig Jahre alt sein.


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