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Hand hoch, wer weiß, worum es in der Sache konkret geht! (Politik)

simie, Krefeld, Freitag, 23.02.2024, 12:33 (vor 671 Tagen) @ Jurist

Beschäftige dich doch mal mit der Geschichte des BVerfG und wie unterschiedlich auch die Grundrechte ausgelegt wurden.
Es nützt dir doch nichts wenn im Artikel 3 steht, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, das BVerfG sich dann aber auf irgendein Naturrecht beruft um Gesetze, die offensichtlich eben gegen diesen Artikel verstoßen, nicht für grundgesetzwidrig erklären zu müssen.
Das war dann nur ein Beispiel, dass es zwar gut ist, dass es die Grundrechte gibt, es jedoch immer auch auf die Interpretation dieser ankommt. Nur die Existenz der Grundrechte alleine garantiert noch gar nichts.


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