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Ich hebe mal die Hand ;-) (Politik)

Franke, Freitag, 23.02.2024, 00:21 (vor 672 Tagen) @ MarcBVB

Ich halte die Idee, das BVerfG vor antidemokratischen Spinnern zu schützen, für wirklich wichtig.

Bisher sind zentrale Regeln für das BVerfG nur im BVerfGG geregelt, insbesondere die Frage, wie viele Senate (derzeit 2) es gibt, wie viele Richter ein Senat hat.

Durch eine Änderung des BVerfGG wäre es den Antidemokraten möglich, einen weiteren Senat oder weitere Richter zu benennen.

Gleiches gilt auch für die Frage, ob sich sämtliche Gewalten an Urteile des BVerfG halten müssen. Dafür gibt es nämlich einen gefährlichen Präzedenzfall (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-026.html). Ein Bürgermeister (zufällig Mitglied der SPD, also einer der Guten™) hat eine Anordnung des BVerfG einfach nicht befolgt.

Er tat es im Kampf gegen die Bösen. ;-)

Ebenfalls ist die Wahl der Richter, die maximale Anzahl von Jahren usw auch nur im BVerfGG geregelt. Es könnte demnächst dazu kommen, dass die Parteien der äußersten Ränder (AfD, BSW, SED, Unwerteunion) mehr als 33% der Sitze im Bundestag einnehmen. Dann besteht de facto eine Sperrminorität.

Ich glaube, mit der "SED" käme man auf einen gemeinsamen Nenner (wenn die überhaupt noch im Bundestag vertreten ist).

Aber klar, wenn man die braucht für eine Mehrheit der Vernünftigeren (50% in Ostdeutschland, zwei Drittel im Bundestag), dann hat man ein heftiges Problem.


All diese Dinge bedingen imho, dass eine Änderung des GG unbedingt geboten ist.


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