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markus, Dienstag, 25.01.2022, 20:44 (vor 1457 Tagen) @ PePopp

Muss mir gleich mal anschauen welche Rechte die haben und bis wann ...


Das könnte allerdings ein Haken sein. Wenn es schlecht läuft, dann bieten sie im nächsten Jahr nur noch rhythmische Sportgymnastik und Synchronschwimmen an. Das dafür dann aber 24/7.


Dann könntest du unter Berufung auf §626 BGB fristlos kündigen und die bereits erbrachten Zahlungen anteilsmäßig zurückfordern.

Der § 626 BGB betrifft Dienstverhältnisse und kann schon deshalb nicht zur Anwendung kommen. Hier sind wir eher bei den §§ 307 (AGB Inhaltskontrolle) und 314 BGB (Dauerschuldverhältnis).


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