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Wieder 10.0000 Zuschauer in Bayern erlaubt (Fußball und Sport allgemein)

markus, Dienstag, 25.01.2022, 15:46 (vor 1457 Tagen) @ Cthulhu

Natürlich. Möglich ist das.


Ich glaube halt nicht, dass die Landesregierung bei einem Einkassieren der Regelung nicht in irgendeiner Form reagieren würde - was ja auch okay wäre. Aber erst mal muss natürlich das Einleiten rechtlicher Schritte auch geschehen, bis hierher ist es ja erst mal nur eine Ankündigung, dass es entsprechend geprüft wird.

Und am Ende muss ein Gericht natürlich auch die Einschätzung teilen, dass die Regelung unverhältnismäßig ist.

Wir haben hier in der Umgebung einen MediaMarkt, der letztes Jahr gegen die Ungleichbehandlung geklagt hatte, dass Blumenläden normal öffnen durften, der MediaMarkt aber nur unter Click&Collect Bedingungen. Die Ungleichbehandlung war sachlich nicht gerechtfertigt. Der MediaMarkt durfte dann öffnen. Die Freude hielt aber nur wenige Stunden an. Noch am gleichen Tag gab es eine neue Verordnung und am nächsten Tag war dann halt auch der Blumenladen zu.

Anwalt Jun hat das in einem Video ganz gut zusammengefasst. Wenn man die Differenzierungen bei den Kleinigkeiten nicht genau genug hinbekommt, führt das häufig dazu, dass man den Instrumentenkasten immer weiter plündert und am Ende nur noch die brachialeren Maßnahmen möglich sind.

https://youtu.be/fklDzPHxqKs


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