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Wieder 10.0000 Zuschauer in Bayern erlaubt (Fußball und Sport allgemein)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 25.01.2022, 13:29 (vor 1457 Tagen) @ Cthulhu

Ich gehe davon aus, ja. Wenn man sich den Beschluss vom 19.03.2021, Az. 13 B 252/21.NE, juris ansieht, dann dürfte die Beschränkung ohne Differenzierung innen/außen offensichtlich gegen Art. 3 GG verstoßen. Und nach dem Vorstoß aus Bayern dürfte da eine Reduzierung auf 0 nicht in Betracht kommen, Fussballfans sind nämlich auch Wähler


Wobei eine Differenzierung zwischen innen/außen nicht zwangsläufig auf eine Aufhebung sämtlicher Kapazitätsbeschränkungen hinauslaufen muss. Es kann immer noch auf eine begrenzte Maximalzuschauerzahl hinauslaufen oder eine durchgehende Maskenpflicht usw.

Wenn es um die derzeitige Verordnung geht, dann gilt halt hopp oder top.


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