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Wieder 10.0000 Zuschauer in Bayern erlaubt (Fußball und Sport allgemein)

Cthulhu, Essen, Dienstag, 25.01.2022, 13:17 (vor 1715 Tagen) @ MarcBVB

Ich gehe davon aus, ja. Wenn man sich den Beschluss vom 19.03.2021, Az. 13 B 252/21.NE, juris ansieht, dann dürfte die Beschränkung ohne Differenzierung innen/außen offensichtlich gegen Art. 3 GG verstoßen. Und nach dem Vorstoß aus Bayern dürfte da eine Reduzierung auf 0 nicht in Betracht kommen, Fussballfans sind nämlich auch Wähler

Wobei eine Differenzierung zwischen innen/außen nicht zwangsläufig auf eine Aufhebung sämtlicher Kapazitätsbeschränkungen hinauslaufen muss. Es kann immer noch auf eine begrenzte Maximalzuschauerzahl hinauslaufen oder eine durchgehende Maskenpflicht usw.


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