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Ex-Werder-Trainer Anfang legt Geständnis ab: Impfausweis war gefälscht (Fußball und Sport allgemein)

HoschUn, Ort, Donnerstag, 06.01.2022, 14:39 (vor 1476 Tagen) @ MarcBVB

Das wird juristisch wirklich spannend, weil man da wieder Mal im Graubereich von bewusster Fahrlässigkeit und dolus eventualis ist.

http://www.juraexamen.info/bgh-kriterien-zur-abgrenzung-von-eventualvorsatz-und-bewusster-fahrlaessigkeit/


Wäre bei Eventualvorsatz nicht sogar theoretisch eine Verurteilung wegen Mordes möglich? Es gab ja bereits ein Urteil in Berlin gegen zwei "Autoraser". Wäre natürlich in Zusammenhang mit Corona juristisches Neuland.

Zunächst aber müsste man den Beweis führen, dass die Frau die Verstorbenen angesteckt hat. Möglich ist das eventuell durch Komplettsequenzierung des Erbguts der jeweiligen Viren - falls man überhaupt noch Virusmaterial hat.


Theoretisch sicherlich. Aber welches Mordmerkmal soll da einschlägig sein (und auch vom Vorsatz erfasst)?

Maximal gemeingefährlich. Aber ich glaube nicht, dass man den Nachweis überhaupt so führen kann

Heimtücke? Die Heimbewohner waren wohl eindeutig arg- und wehrlos. Ansonsten kommt es hier ganz stark darauf an was man der Pflegerin auf der subjektiven Ebene wird nachweisen können. Da kommt alles in Frage von Körperverletzung mit Todesfolge bis hin zu Mord. Sollte man der Person einen Vorsatz nachweisen können, dann müsste man allerdings auch prüfen ob es bei anderen Heimbewohnern, die nur durch Glück nicht infiziert wurden, nicht auch eine versuchte Tötung/Körperverletzung gab.


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