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Wie wäre es mit einer Amtszeitbegrenzung? (BVB)

CHS, Lünen / Dortmund, Sonntag, 26.12.2021, 15:40 (vor 1753 Tagen) @ Schnippelbohne

Wie Horstenberg auch schreibt: Der Aufsichtsrat/Beirat (Benennung insoweit beliebig) einer GmbH unterhalb der Mitbestimmungsschwelle ist freiwillig und hat idR nur beratende Funktion. Daher sehe ich eher den Präsidenten des eV, der die geschäftsführende GmbH steuert, eher als einen mit dem Aufsichtsratvorsitzenden einer AG vergleichbaren Posten.

Ähm, dir ist klar, dass der Beirat, die sich aus Mitgliedern des Vorstandes, des Wirtschaftsrates und stimmrechtslosen, assoziierten Mitglieder besteht? Aktulle dürfen 11 Mitglieder (2 Stimmrechtslose Mitglieder) die Geschäftsführung bestellen, wovon eben Rauball der Vorsitzende ist. Das ist der einzige Unterschied zum Aufsichtsrat, denn beide Gremien überwachen die Geschäftsführung.

Was uns übrigens zu einem andern Thema bringt: Die zahlreichen beratenden Gremien rund um den BVB, die mindestens eine Aufwandsentschädigung für deren Mitglieder kosten. Könnte man auch mal verschlanken.

Uih, die kosten auch richtig Geld. Wenn man dies verschlankt, kann man sich bestimmt einen Finger von Haaland leisten... (Ja, das war polemisch).

Es wird doch immer gerne der Vergleich mit DAX-Unternehmen gezogen. Ich denke, da ist die Anzahl der Geschäfsführer (3), der Aufsichtsgremien (11 im Beirat und 09 im Aufsichtsrat) und 6 Direktoren nicht gerade sehr groß.

Meinjanur

CHS


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