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Wie wäre es mit einer Amtszeitbegrenzung? (BVB)

Schnippelbohne, Bauernland, Sonntag, 26.12.2021, 15:29 (vor 1754 Tagen) @ Sascha

Wie Horstenberg auch schreibt: Der Aufsichtsrat/Beirat (Benennung insoweit beliebig) einer GmbH unterhalb der Mitbestimmungsschwelle ist freiwillig und hat idR nur beratende Funktion. Daher sehe ich eher den Präsidenten des eV, der die geschäftsführende GmbH steuert, eher als einen mit dem Aufsichtsratvorsitzenden einer AG vergleichbaren Posten.
Was uns übrigens zu einem andern Thema bringt: Die zahlreichen beratenden Gremien rund um den BVB, die mindestens eine Aufwandsentschädigung für deren Mitglieder kosten. Könnte man auch mal verschlanken.


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