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Der Rezo des Bundestags heißt Klaus Ernst (Corona)

Ulrich, Sonntag, 18.04.2021, 16:45 (vor 1103 Tagen) @ fallrückzieher

Klaus Ernst beschwert sich darüber, dass es in der Industrie faktisch null Beschränkungen gibt. Woanders gibt es Testpflichts, aber bei 40 Millionen Arbeitnehmern drückt man die Augen. „Weil Sie den Unternehmerverbänden im Hintern hängen“

Edit: Originalquelle von Phoenix
https://twitter.com/phoenix_de/status/1383030097544888325?s=20


In Dänemark kommt kein Arbeitnehmer in ein Unternehmen, wenn er nicht einen maximal 72 Stunden alten negativen Test vorweisen kann. Bei Maybrit Illner wurde vorgestern eine Juristin von der Uni Jena zugeschaltet. Die hielt die geplanten Ausgangssperren für verfassungswidrig, solange nicht vorher andere Instrumente angewandt würden. Dabei nannte sie explizit auch eine echte Testpflicht in Betrieben.


Ich gehe davon aus, dass eine Testpflicht in Unternehmen weniger an der Bereitschaft der Unternehmen, als vielmehr an rechtlichen Hindernissen aus Sicht der Arbeitnehmerinteressen (körperliche Unversehrtheit, etc.) scheitert. Durch die diese Woche geregelte Pflicht zum Angebot von Tests müssen die Unternehmen (wenn sie es nicht schon seit Wochen haben) ja ohnehin die notwendige Infrastruktur (selbst oder über Kooperationspartner) vorhalten.


Die Dänen haben eine Testpflicht. Nicht unbedingt im Unternehmen. Aber ohne maximal 72 Stunden alten Test kommt man halt nicht an seinen Arbeitsplatz. Dänemark ist ein Rechtsstaat, Dänemark ist EU-Mitglied. Dort geht es. Wieso soll es in Deutschland nicht gehen?


Ich bin selbst Personalchef in einem Unternehmen mit über 2000 Beschäftigten. Wir bieten seit Wochen Tests in der Arbeitszeit an. Gerne hätten wir auch schon vor Monaten verpflichtende Test eingeführt. Es ist allerdings in Deutschland rechtlich schwierig, da die verfassungsrechtlich normierten Rechte auf körperliche Unversehrtheit einerseits und den Beschäftigungsanspruch andererseits zu beachten sind. Es wird nun nach und nach arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu dieser Frage geben (z. B. Arbeitsgericht Offenbach vom 04.02.). Hierbei könnte es sein, dass eine Testpflicht für zulässiger erachtet wird, je größer die Gefahr (beispielsweise im Lichte der Inzidenzwerte) ist.

Mir ging es vor allem um die recht populistische Haltung, dass eine Testpflicht insbesondere an der Weigerung der Unternehmen scheitert.

Das sollte auch kein Vorwurf gegen "die" Unternehmen sein. Gerade die großen und mittleren wissen sicherlich in der ganz großen Mehrheit, wie wichtig das frühzeitige Erkennen von Infektionsclustern auch im eigenen Interesse ist. Und auch viele "Kleine" dürfen sich richtig verhalten. Aber wenn man eines aus dieser Pandemie gelernt hat, dann dass eine Minderheit aus Unwissenheit, Leichtsinn oder gar vorsätzlich großen Schaden anrichten kann.

Problem sind in meinen Augen primär geistig völlig unbewegliche Juristen. Wir stecken in der schlimmsten Pandemie seit 100 Jahren, und wir wissen, dass die Ansteckung vielfach geschieht bevor die Infizierten selbst Symptome zeigen. Alle relevanten Fachleute sind sich einig, dass man durch regelmäßige systematische Kontrollen von weiten Teilen der Bevölkerung den R-Wert und damit den Anstieg der Zahl der Infektionen zumindest bremsen könnte. Und es gibt bereits Infektionskrankheiten wie Hepatitis oder Tuberkulose, bei denen man in einigen Bereichen durchaus Tests erzwingen kann. Zumindest früher sogar in Form von Röntgenreihenuntersuchungen. Da muss es doch möglich sein vorzuschreiben, dass Unternehmen nur mit negativem Test betreten werden können. Zur Not muss man zum Testzentrum. Aber sicherlich würde es fast jeder Arbeitnehmer vorziehen, wenn er sich am eigenen Arbeitsplatz testen lassen könnte. Und das muss sich auch gesetzlich festschreiben lassen.


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