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Frage zu potentiellen Ausgangssperren (Corona)

Philipp54, Freitag, 16.04.2021, 16:40 (vor 1107 Tagen) @ JohnDo8485

Ernst gemeinte Frage:
Inwiefern betrifft die Ausgangssperre nur die in der Stadt ansässigen Bewohner?

Dazu zwei Beispiele:
Meine Eltern wohnen in der Nachbarstadt eines Kreises in dem Ausgangssperren bestehen, kann ich nach 21 Uhr noch den Rückweg antreten und "problemlos" durch de Kreis mit Ausgangssperre fahren wenn Start-/ und Zielort nicht davon betroffen sind oder muss man solche Gebiete dann demnächst weiträumig umfahren?

Anderes Beispiel:
Person A wohnt in einem Ort mit niedriger Inzidenz ohne Ausgangssperre und besucht Person B im Ort mit Ausgangssperre. Darf Person A nach 21 Uhr den Heimweg antreten und an seinen Wohnsitz zurückkehren?

Beide Beispiele betreffen mich nicht direkt, mich interessiert nur, ob sowas bisher und dann evtl. im neuen Gesetz glasklar geregelt ist.

Ich wollte ja schon dem Besuch zu Ostern für die Rückfahrt mit der Bahn, meinen Hund mitgeben......
1 Anruf bei der Polizei genügte. Ticket in der "verbotenen" Stadtzone vorzeigen, würde ausreichen. Wie gesagt, zu Ostern.
Elternbesuche, Pflegebesuche, Verwandte ersten Grades, Geburtstagsfeiern davon, Beerdigungen, usw. würde ich ebenfalls mit der Polizei klären.
Blos nicht mit den Ämtern. Geht nicht. deswegen, tut mir leid und sonstigen Stuß, gibt keine Ausnahmen, usw. Eigene Entscheidungen dürfen die Jungs meist Mädels an den Hotlines eh nie treffen. Mit der Polizei lässt sich evrnünftiger reden. Jedenfalls in der Kleinstadt.


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