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Der Rezo des Bundestags heißt Klaus Ernst (Corona)

fallrückzieher, Samstag, 17.04.2021, 13:34 (vor 1098 Tagen) @ Ulrich

Klaus Ernst beschwert sich darüber, dass es in der Industrie faktisch null Beschränkungen gibt. Woanders gibt es Testpflichts, aber bei 40 Millionen Arbeitnehmern drückt man die Augen. „Weil Sie den Unternehmerverbänden im Hintern hängen“

Edit: Originalquelle von Phoenix
https://twitter.com/phoenix_de/status/1383030097544888325?s=20


In Dänemark kommt kein Arbeitnehmer in ein Unternehmen, wenn er nicht einen maximal 72 Stunden alten negativen Test vorweisen kann. Bei Maybrit Illner wurde vorgestern eine Juristin von der Uni Jena zugeschaltet. Die hielt die geplanten Ausgangssperren für verfassungswidrig, solange nicht vorher andere Instrumente angewandt würden. Dabei nannte sie explizit auch eine echte Testpflicht in Betrieben.


Ich gehe davon aus, dass eine Testpflicht in Unternehmen weniger an der Bereitschaft der Unternehmen, als vielmehr an rechtlichen Hindernissen aus Sicht der Arbeitnehmerinteressen (körperliche Unversehrtheit, etc.) scheitert. Durch die diese Woche geregelte Pflicht zum Angebot von Tests müssen die Unternehmen (wenn sie es nicht schon seit Wochen haben) ja ohnehin die notwendige Infrastruktur (selbst oder über Kooperationspartner) vorhalten.


Die Dänen haben eine Testpflicht. Nicht unbedingt im Unternehmen. Aber ohne maximal 72 Stunden alten Test kommt man halt nicht an seinen Arbeitsplatz. Dänemark ist ein Rechtsstaat, Dänemark ist EU-Mitglied. Dort geht es. Wieso soll es in Deutschland nicht gehen?

Ich bin selbst Personalchef in einem Unternehmen mit über 2000 Beschäftigten. Wir bieten seit Wochen Tests in der Arbeitszeit an. Gerne hätten wir auch schon vor Monaten verpflichtende Test eingeführt. Es ist allerdings in Deutschland rechtlich schwierig, da die verfassungsrechtlich normierten Rechte auf körperliche Unversehrtheit einerseits und den Beschäftigungsanspruch andererseits zu beachten sind. Es wird nun nach und nach arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zu dieser Frage geben (z. B. Arbeitsgericht Offenbach vom 04.02.). Hierbei könnte es sein, dass eine Testpflicht für zulässiger erachtet wird, je größer die Gefahr (beispielsweise im Lichte der Inzidenzwerte) ist.

Mir ging es vor allem um die recht populistische Haltung, dass eine Testpflicht insbesondere an der Weigerung der Unternehmen scheitert.


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