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OVG in Lüneburg setzt Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft (Corona)

pactum Trotmundense, Syburg, Freitag, 18.12.2020, 20:32 (vor 2103 Tagen) @ jniklast

Demonstrationsfreiheit ist eben ein Grundrecht. Die Hürden für ein Verbot sind also sehr hoch und zurecht reicht die Vermutung, dass sich nicht an Auflagen gehalten wird nicht aus.

Das ist schlichtweg nicht richtig. Es ging nicht um Vermutungen. Es wurden zahlreiche Belege gebracht, dass gegen Auflagen bewusst verstoßen werden soll. Das hat die Richter in Berlin nicht davon abgehalten trotz Beweisen, dass es zu Verstößen kommen wird und auch trotz Belegen, dass es bei Demos von den Organisatoren der Normalzustand ist, gegen die Allgemeinheit zu entscheiden.

Natürlich ist die Demonstrationsfreiheit ein Grundrecht. Richter schützen dieses aber nicht, wenn sie Missbrauch zulassen.


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