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OVG in Lüneburg setzt Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft (Corona)

jniklast, Langenhagen, Freitag, 18.12.2020, 16:08 (vor 1951 Tagen) @ pactum Trotmundense

Demonstrationsfreiheit ist eben ein Grundrecht. Die Hürden für ein Verbot sind also sehr hoch und zurecht reicht die Vermutung, dass sich nicht an Auflagen gehalten wird nicht aus.


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