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OVG in Lüneburg setzt Feuerwerksverbot in der niedersächsischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft (Corona)

Ausputzer, Düsseldorf, Freitag, 18.12.2020, 15:34 (vor 1833 Tagen) @ Ulrich

Viele Verordnungen wurden mit der heißen Nadel gestrickt, eventuell ist es dabei ja zu handwerklichen Fehlern gekommen?

Das bezieht sich nicht nur auf die Verordnungen der Länder und Kommunen; der Bund ist das ganz weit mit vorne. Die Kollegen von Taylor Wessing haben es so ausgedrückt:

"In medizinischen Fragen lässt sich die deutsche Regierung von Wissenschaftlern beraten. Es wäre zu wünschen, dass in juristischen Fragen Juristen konsultiert würden."

Konkreter Anlass hier: Der "Beschluss der Kanzlerin und der 16 MP zur "gesetzlichen Vermutung einer Störung der Geschäftsgrundlage bei Zwangsschließung aufgrudn Corona-Verordnung".

Gewerberaummietrecht ist nun exakt mein Gebeiet (ich vertrete zu ca. 2/3 Mieter und ca. 1/3 Vermieter). Schon der Kündigungssausschluss im Covid-19 Gesetz vom März war hahnebüchener Unsinn und daht den Gewerberaummietern nichts, aber überhaupt nichts gebracht.

Für die Position der Mieter (Minderung wg. Mangel da Mietsache nicht zum vertraglich vereinbarten Zweck nutzbar; Störung der Geschäftsgrundlage mit Anpassung Miete, da Verwendbarkeitsrisiko beim Vermieter) bzw. der Vermieter (volle Mietzahlungspflich, da Verwendungsrisiko beim Mieter) gibt es jeweils gute Argumente - und allein das LG München hat es geschafft, in drei Urteilen von drei unterschiedlicen Kammern alle drei Positionen zu vertreten (erklär das mal einem ausländischen Mandanten).

Aber dass jetzt ein im Grundgesetz nicht vorgesehnes Gremium (Kanzler + MP) "beschließt", dass eine gesetzliche Vermutung besteht - echt abenteuerlch. Kein Gesetzentwurf, keine konkrete Formulierung - einfach nichts.

Und dann ist den Mietern damit noch nicht einmal geholfen. Die Regelung des § 313 BGb ist nämlich viel komplexer. Wenn wir eine also aufgrund der neuen Vermutung (jetzt) eine Störung der Geschäftsgrundlage haben. Dann ist nach der Systematik der Vorschrift doch erst einmal zu klären, wer trägt das Risiko einer solchen Störung - soweit konnte aber offensichtlich keiner der hohen Damen und Herren denken - und sie haben auch nicht in Erwägung gezogen, einen zu fragen, der sich damit auskennt.

Mit diesem Schnellschussaktionismus wird ein wahnsinniger Schaden angerichet (so sehr ich der Meinung bin, dass schon nach geltender Rechtslage die Mietzahlungspflicht nicht unverändert fortbesteht). Aber einen Gefallen hat man den Mietern mit diesem "Beschluss" sicher nicht getan.


off-topic: @Jurist81: Wir sind da ja im selben Gebiet tätig. Falls Du das liest, würde mich sehr gerne mit Dir darüber austauschen (falls Du magst)


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